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Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
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$. 64. Kana ein Bauwerk in einem Jahr nicht aus der blös von Erdwändenbestehenden Baugrube heraus geführt werden , so erfordert die, scarpirung dieserwände noch eine gröfsere Vorsicht und schräge. Denn der rrost zieht aus den ober»Erdtheilen die geringe Feuchtigkeit, welche zum Aneinanderhalten derselben nothwen-dig ist, und-kömmt dann der Frühling, wo die sonne die wenig zurürk gebliebeneFeuchtigkeit trocknet, so rollt die sonst festgestandene Erde in die Bangrube hinab.Auch die negen des spät- und Frühjahres schwemmen, die Böschungen herunter.Unter solchen umständen mag man daher die Baugrube mit Absätzen oder wohl garmit Verzäunungen versehen, oder auch die Böschungen mit Busch bedecken, und überdiesen wippen anheften; zuvor aber die Böschung schräge abstechen. Bey Anlagen,die während eines sommers in solcher Baugrube fundirt werden, kann jedoch an derErdaushebung manches in Ersparung kommen. Dieser umstand mufs überhaupt beyallen Arten von Fangedämmen wohl in Erwägung gezogen werden.

$. 65. So oft nun ein aus Gemäuer bestehendes Bauwerk nahe an ein Gewässerund tiefer als 4 schuh unter dem niedrigsten wasserstande anzulegen ist, mufs es,wenn dasselbe nicht in nisten aufgeführt wird — während des Baues, von diesemGewässer getrennt werden, damit man im Trockenen die Fundirung und die Auffüh-rung bewirken könne. Diese nethwendige Bedingung wird erreicht, wenn man da#Gewässer entweder auf beständig, oder nur .“ine zeitlang auf einem andern Wegeleitet, oder wenn die Baugrube mit künstlichen Abdämmungen von demselben getrennt,d. i. abgeschlossen wird. Zuweilen trifft es sich dann, dafs die Baugrube mit einerAbdämmung gänzlich umgehen werden mufs , welcher Fall bey Brückenpfeilern sehroft eingetreten ist; eine Methode, die man jedoch, ihrer Kostbarkeit wegen, niemalsanwenden, sondern im Wasser selbst fundiren sollte, und das mit grofsen Werk-stücken immer bis zu 4 schuh unter dem niedrigsten wasserstande geschehen kann;tiefer die schwellroste zu legen, ist aber unnöthig!

66 . Die interemistischen Abdämmungen werden entweder von Faschinen-oder Erddämmen Tab. 69 ., aus zwey Pfahl- oder Bretterwänden (Fig. 1. 2. 3.Tab. 87. und Fig. 16 . 18. Tab.. 83.), oder einer wand, bestehen. Soll dieBaugrube mittelst eines mehrere schuhe hohen Fangedammes , gegen den Anfallheftiger seewogen oder eines Stromes., geschützt werden, so wird ein Faschinen-darnm oder vor dem von nammplanken aufgeführten rangedamm ein Erddammnothwendig, der iiberdiefs mit Verzäunungen versehen wird., zwischen denenSteine gelegt werden, wie denn ein. ähnlicher aus Faschinen gemachter Damm dieSchleusengrube der schleuse de la narre zu Havre, gegen den Anfall der rluth ge-gedeckt hat. Siehe Tab. 71. Besteht die Abdämmung nur ans einer im wasser ge-schlagenen oder errichteten Holzwand, so nennt man sie eine stauwand , vor wel-cher man Gerstenstroh oder anderes Stroh werfen kann , indem dasselbe dem wasserden Durchgang versagt. Bildet die Abdämmung mit zwey Spundwänden oder mit