■und' schachte sind aber vorher aufs sorgfältigste mit festem materiale anzufüllenoder auszumauern. 3) Auf mittelmäfsigen Boden rnufs ein schwellrost, öfters eindoppelter, gelegt werden. Zuweilen so, dafs so viel Holzwerk darin kommt, als dieFelder oeffnung haben. Dessen nostschwellen liegen am befstem wenn man sie nach-Biagonalen ordnet. Fig. 1. Tab. 70., welches jedoch bey den langen Kammerschleu--sen nicht geschehen kann; wohl aber bey den grofsen schutzschleusen, die breitgenug sind. 4) Des sehwellrostes Felder müssen ausgemauert seyn, und'nur bey festenixhonboden und guter Erde können sie aus xhon oder Mauerschutt bestehen, oderman fülle sie mit Kiesel, lebendigem Kalch und cement, und giefse Wasser auf dieseMasse. Kleine 5 schuh lange spitzpfähle, welche einige darin (rfahl an pfähl)schlagen, sind zweckwidrig. Bey dem mittelmäfsig festen rroden kann man sich derausgemäuerten senkschächte $. 86. bedienen, wenn man sie auf einen Rost (verstehtsich auf einen liegenden Rost) gründet, als wobey viel Mauerwerk erspart wird,und der von dem Kranze, worauf die Umfassung des senkschachtes oder senkpfeilerszuerst gemauert wird, gebildet ist. 5) Ein mit wasser stark geschwängerter uodeagebraucht einen pfahlgrund, darüber einen Sehwellrost und, bey schleusen, eineSpundwand, wovon bereits das Notlüge vorgetragen ist. Man mufs jedoch, so vielals nur immer thunlich, das wasser daraus abftihren. 6) Der lose roden mufs mitEinsenkung von Mauerschutt oder Kiesel, so viel als thunlich, compact gemacht wer-den. 7) Ueberhaupt mufs man zwischen den rfahlküpfen den Raum mit kleinenSteinen, Mörtel, Mauerschutt, Kiesel, lebendigen nalch, Cement oder ulayerde aus-füllen und anstampfen oder besser mit ziegel- und irafsmörtel ausmauern. Da, woübrigens eine unterwaschung zwischen den Grundpfählen zu befürchten ist und sol-che steinanfüllungen nicht liegen bleiben können, mufs man den Grund mit spund-planken oder spundpfählen die 6 schuh und tiefer in den festen Boden stehenmüssen — umgeben. Der innere Raum, das ist das Rostfeld, mufs aber, ehe mansteine hineinwirft oder ein Mauerwerk darin aulführt, von schlämm, Sand und wur-zelwerk gereinigt seyn. 8) Die Grundpfähle mufs man vertieal und bis .zum ste-hen mit hinreichend schweren Rammbären einschlagen; wo möglich 8 bis 15 rufs inden festen Grund, Q) Die stützpfähle müssen in der Regelbis ^ ihrer Dinge inden festen Grund stehen und stärker als die Grundpfähle seyn. 10 ) Gegen das Ein-dringen-des wässers in die schleusen, von der Seite und durch den vor- oder Hin-terboden, müssen bey einem wasserhaltigen Terrain, Spundwände rund um die Schleuseund in die Queere geschlagen werden, damit sich die Spundwände nicht vorwärtsumbiegen, wenn sie längs einem wasser und nicht von allen seiten in Erde stehen,so wird die sechste Spundplanke Fig. 34. Tab. 8Q. an ihre Gurtung b oder an diezwey längs der Spundwand hinlaufenden Gurtungen b und e, mittelst dadurch gezo-genen eisernen Bolzen, d, die in der Wand ihren Kopf und dahinter die Schraube,worauf eine Schraubenmutter kommt, haben, befestigt (s. 558), Die strebeplähle eII. Bd. 74
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