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Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
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t) Die Gründung auf mittelmäfsigen Boden erfordert wenigstens immer des schwell-rostes; nur selten einen pfahlrost. 3 ) Der unsichere und schlechte Boden macht ei-nen pfahlgrund und schwellrost nothwendig. Der Abstand der Grundpfähle richtetsich nach der Güte des Erdreichs und der darauf zu legenden Last, wie ich dies be-reits vorgetragen habe, und der auf der s. 581. bestimmte Abstand versteht sieb nurfür diejenigen Reihen Grundpfahle, welche unter die schleusenmauer zu stehen kom-men; unter dem schleusenboden kann derselbe wenigstens das doppelte, ja das dreyund vierfache betragen ! Nur selten wird man unter demselben mehr als drey Rei-hen Grundpfähle anwenden dürfen, wo alsdann die eine Reihe in der Mitte derSchleusenkammer zu stehen kömmt. Uebrigens sind die Reihen Grundpfähle unterder sohle, so wie auch unter der Basis der seitenmauer, dergestalt einzutheilen, dafseine Reihe Grundpfähle in die Mitte stehe, oder eine gleich grofse Austheilung derpfahlreihen statt finde. Man wird daher unter den schwächsten seitenmauern zwey,den stärksten vier und unter den mittlern, drey Reihen Grundpfähle einrammen. Be-lidor §. 282. rechnet von Mittel zu Mittel für die Reihen Grundpfähle unter den sei-tenmauern drey, und unter den schleusenboden sechs schuh Entfernung.

Die' Anlage der schleusen und die Maximen ihrer Erbauung begreifen zugleichdie nehre von den Einrammen der pfähle, der Einrichtung des Grundbaues, der An-bringung dichter Spundwände; Gegenstände, welche ich bereits vorgetragen habe. Ichbemerke daher blos über die Spundwände hier Folgendes, l) Die Dammplanken,welche unter den schleusen eingerammt werden, müssen 3 bis 6 zoll stark seynund 6 bis IX Fufs in den festen Grund- und zwar einen bis sieben schuh, oberhalbder spitze der Grundpfähle, jedoch immer so' tief stehen, dafs kein wasser untersie durchdringe. Ihre ränge richtet sich nicht nur nach der ränge der Grund-pfähle und dem zustande des Bodens und Belidor giebt $. 277. ihre Länge zu kurzan, indem er sie der Hälfte oder § der ränge der Grundpfähle gleich setzt *). 2 )

Wenn der zweck, warum Spundwände eingerammt werden, beachtet wird, derdarin besteht, dafs das äussere Grundwasser von dem Innern des Baukörpers abge-halten wird: so bedarf es keines Beweises, dafs dieselben den Grundbau einer solchenschleuse, welche auf die Dauer gebauet wird, ganz einfassen müssen, sobald derGrund von der Art ist, dafs er das wassör durchläfst. 3) Es sind alle Queerspund-wände in einem solchen Boden, der Quellen hat oder wasserhaltig ist, nicht hinrei-chend das wasser von der schleuse abzuhalten, wenn die schleuse selbst nicht voll-ständig an den seitenwänden mit einer Spundwand umgeben ist. Daher, dafs mandiese der Natur der Sache entsprechende ganz einfache Regel bey manchen schleusennicht in Ausübung gebracht hat, ist es denn auch gekommen: dafs dieselben nichtlange gedauert haben. Sie mufs also bey allen schleusenboden, welche in wasser-

*) Wir wollen auch, hierüber die Erfahrung in nachfolgender Tabelle aufbewahren,

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II. Bd.