Ein Canal wird die Aube mit der Seine vereinigen ! Drey und dreyfslg Durchlässeoder Stauthore, sechs Kammerschleusen, und drey Wehre (zwey in der Seine undeines in der Aube) werden zu dieser Schiffbahrmachung erforderlich. Unter Paris istbey Pont de 1’Arche eine Schleuse, zur Passage des dortigen schnellen seine-Falls,angelegt, und noch zwey andere schleusen sollen, in gleicher Absicht, erbauet werden inämlich eine oberhalb Pont de T Arche, und die andere bey Vernon» Zur Verbes-serung der Marne ist ein Ableitungs-Canal, nahe bey Conde', ein anderer bey chellens,und eine Geradcleitung der Marne, zwischen saint - Maur und cbarenton, woran manarbeitet, angeordnet. So soll auch der rlufs Cher schiffbahr gemacht werden.“
Doch ich müfste weitläufig seyn, wenn ich alle Verbesserungen aus jenerSchrift aufnehmen wollte. Auch in lUifsland, Baiern, Preufsen, Italien und oestreichist manches an den Flüssen für die Schifffahrt geschehen, und ich selbst habe amRhein, am Inn und an der Donau mehrere Durchstiche und Bauwerke in dieserAbsicht ausgeführt, von denen ich einige im ersten Bande beschrieben habe; aberimmer ist in diesen Ländern und in Frankreich noch zu wenig, in Hinsicht auf denZustand der bequemen Fahrbarkeit der Flüsse, (wenn man das Bedürfnifs übersieht),-äusgeführt. So liefse sich z. B. mit 200,000 fk die Schifffahrt der Donau von Ulmbis zur östreichischen Grenze, und von da bis Prefsburg mit zwey Millionen, nichtnur vollkommen herstellen, sondern auch die Ueberschwemmung abwenden, und allesuferland sichern I Doch ich komme nunmehr zu der Sache selbst,
I. Von den zlehwegen.
$. 171. Ohne bequeme, längs dem dazu für den schiflfzug vortheiihaftcn Ufer,angelegten ziehwege ist keine sichere und vortheilhafte Flufsscliiilfahrt möglich. Inwelchem Grade dieselben fast überall, des Mangels an gesetzlichen Vorschriften undder nöthigen Geldmittel wegen, schlecht sind, übersteigt allen Glauben. Die Wasser-baubeamte haben dabey keine Wirksamkeit, indem man längs solchen Flüssen, derenUfer ohne Bauwerke bestehen, den Eigenthüinern nicht befehlen will, ihre Waldun-gen so weit vom Ufer abzuhauen, als die Breite des ziehweges es erfodert, und garkeine obsorge bey dem Abbolzen der aus Kies und sand bestehenden hohen Uferausübt!
§. 172. Die ziehwege sollten eins Breite von 9 bis 2t Fufs erhalten , undzwey schuh über diejenige Wasserhöhe gelegt werden , bey welcher der Fiufs vonschiffen noch aufwärts befahren werden kann; je höher man sie anlegt, desto besser;also sind auch die Flufsdämme dazu zu benutzen. Diese ziehwege müssen fest undbequem seyn, folglich an einigen stellen in Felsen gesprengt werden, an andern er*fodern sie lange Brücken oder, aus leichten Jochen bestehende, Bebrückungen , undjn noch an andern Flufsbezirken erheischen sie Fasehinenlagen und aus Kies aufge-führte Dämme, ja Mauern und uferbanten aller Art. Sie machen notliwcndig, a) die