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geleistet werden könnte. Wenn die Summen, welchealljährlich zur Ausbesserung von Strassen und Brückennöthig sind, und die Beträge der durch Wildbach-verwüstungen erlittenen Einbussen überall zu einersystematischen Bekämpfung verwandt würden, so würdeder Wohlstand in den Thälern wachsen und die all-jährlich aufzubringende Kostensumme immer geringerwerden. Dass die auf einzelne Gemeinden fallendeLast hier und da zu gross werden müsste, ist natürlich,und billig, dass der Staat oder die Gemeinschaft aller,die von der Correction Nutzen ziehen, hier helfendeintrete. Für die Schweiz findet man in den „Unter-suchungen der Wildbäche“ Kostenanschläge und Be-rechnungen von competentester Seite. Wir begnügenuns, im allgemeinen hierauf verwiesen zu haben undgeben als Beispiel noch eine nach Expertenberichtenverfasste Uebersicht von dem zur Durchführung derRhonecorrection erforderlichen Kostenaufwande.')
Der von dem Genfer „Hilfscomite für Ueber-schwemmte der Schweiz “ nach den Yerheernngen desSeptember 1860 in das Wallis gesendete IngenieurChantre betonte in seinem Berichte ausdrücklich, wolleman helfen, so müsse man nicht nur Unterstützungs-
0 Daniel Chantre Rapport sur les inondations du Haut
Valais 1860. * 2 ), 3 ) u. 4 ) Drei Expertenberichte der Ingenieure
Blonitzky und Hartmann vom 6. April 1861, 20. Mai 1862und 26. December 1862. 5 ) Botschaft des Bundesrathes an
die hohe Bundesversammlung betreffend die Rhonecorrection vom •
19. Januar 1863. 6 ) Message du Conseil d’Etat au Grand-Conseil
du Canton du Valais vom 17. November 1862. 7 8 ) Beschluss des
Grossen Rath des Cantons Wallis den 17. November 1862.
8 ) Rapport de la Commission du Conseil des Etats den 24. Juni1863. 9 ) Rapport de la Commission du Conseil national den
25. Juli 1863- 10 ) Arrgte federal concernant le subside: feddral