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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
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12
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Dritter Abschnitt.

Don der Breite der Straßen.

§- 5 .

jede Kunststraße in der Regel dergestalt angelegtund unterhalten werden muß, daß sich darauf zweyFuhrwerke ohne Störung oder Umwerfung ausweichenkönnen (denn für das Ausweichen dreyer FuhrwerkeStraßen anzulegen, verbietet die Oekonomie, und kannnur in Städten Anwendung finden): so giebt dieBreite der eingeführten Fuhrwerke die Bestimmung zurBreite der Straßen ab. Will man hienach eine mit derOekonomie übereinstimmende Regel entwerfen: so ist zuerwägen, daß die Breite des Fahrweges c cl 1H>. I.8i§. 3. keineswegs der Breite zweyer kastwägen, unddem zum Ausweichen nöthigen Zwischenraume gleich seyndürfe, sondern daß die Last 8 ^ (8.8) noch überden Fahrweg, ja sogar über die Bankers hangen kann,ohne daß ein Umwerfen zu befürchten sey.

Die Breite der Chaussee L b 8. 2 hängt alsolediglich von dem Abstände der zwey äusscrn Räderder sich begegnenden Lastwagen und von dem Raumek c und ä e ab, welcher seitwärts des Fahrwegesk bleibt, und zur nothwendigen Festigkeit desselbendient. Dieser Raum oder die Breite eines BankctS