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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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13
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L o darf nur drey Schuhe betragen, wenn es, wie eSseyn sollte, aus festem Boden, und nicht aus lockeremoder Sand besteht; in welchem leztern Falle jedesDanket fünf bis acht Schuh zur Dicke haben muß.Der zwischen den Lasten, so die Wagen führen, nö«thige Abstand ist aber zu groß, wenn er fünf Schuhbetragt. Es wird also die Fahrwegsbreite o 6 1?. 2der frequentesien Haupt-Kommerzialstraßen in Teutsch-land, worauf die breitesten gepackten Wagen fahren,deren Lasten acht bis zehen Schuh breit liegen, hin.reichend seyn, wenn sie achtzchen Schuh groß ist. l!maber nicht zu wenig zu rechnen, so bestimme ich die Breitedes Fahrweges der Hauptstraßen auf zwanzig Schuh,r) damit das Ausweichen der Fuhrwerke zu erleich.kern, 2 ) die aussern Räder der zwey sich begegnen»den Lastwagen von den Mondsteinen s, und d ent«fernt bleiben, mithin dem etwanigen Einwürfe, alswenn diese Steine in einer schmälern Straße vonden Fuhrwerken ausgedrückt werden könnten, zu be-gegnen. Dienen die Straßen aber nicht für dieschwersten Fuhrwagen, so sind rz Schuh für dasFahrbett hinreichet^.

Da aber die Bankets des Fahrweges Widerlagerausmachen, so müssen sie, wie gesagt, um Widerstandzu leisten, bey guter Erdart drey Schuh zur Breitehaben, und in diesem Falle weder aus kleinen Stet«nen, noch aus Sand, sondern aus grossen Kieseln, fe-ster Erde oder aus Stützmauern bestehen. Die Breiteder Straße wird sonach von einer innern Graben-