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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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Seite
15
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Will man die Straßen in der Nahe einer Haupt,stadt, selbst bey festem Boden, breiter als -6/ anlegen:so ist es, wenn die Breite etwa zo Schuh ausmacht,für das Fuhrwerk desto besser, aber nicht für die Agri-kultur, welche des zur Straße herzugebenden Landesentbehrt; und eben so wenig für den Straßenbaufond,welcher das Geld zum Ankauf der Grundstücke undzur Aufführung der fünf Schuh breitern Bankets her-geben muß. Der Fahrweg ist aber unter keinem Ver-wände breiter, als ro Schuh zu machen, weil sonstvieles Geld unnütz verwendet werden würde, zumalwo die Bankets aus Stützmauern oder Steinwurfbestehen.

Eine Ausnahme wegen dieser Breite leiden dieStraßen der Gebirgslander, worin die Breite von -4 bis26 Fuß, wegen der hohen Stütz - und Wandmauern oderdes Aussprengens der Felsen sehr kostspielig ist. Es sinddaher dieselben breit genug zu 20 Schuh, wie dießdas Profil 10 zeigt; und können mit »8 Fuß Breitegut befahren werden, weil die Fuhrleute darauf nurweniger breite Ladungen machen dürfen, als auf brei-ten Straßen.

Was nun die Breite der Wege, welche nicht Haupt-straßen eines Landes sind, und die des innern Ver-kehres wegen angelegt werden, betrift: so ist ihrFahrweg zu 8 — Schuh Breite hinreichend. Siewerden also mit den Bankets »4— »6 Schuh breitseyn können.