wand bis zur andern -s Wiener Schuh*) betragenkönnen. Da, wo zu den Bankers nur Sandgenommen werden kann, welcher natürlich keinfestes Widerlager abgiebt, muß jedes Banket wenig«stens fünf Schuh zur Breite erhalten, folglich dasFahrbett je nach der Breite der Wagen hinzu kommen,um die ganze Breite der Straße zu bestimmen, alsor8 Schuh bey den größten Fuhrwerken seyn müssen,wo dann die Straße 28 Schuh zur Breite erhalt.Wird dieselbe aber nicht von solchen breit gepacktenLastwagen befahren, so mag das Fahrbett >6, ja nur14 Schuh zur Breite erhalten, folglich die Straße 26,24, ja nur rr Schuh breit seyn dürfen. Diese lez.lere Breite sey daher in den Ebenen die geringste; 24die mittlere, da, wo das Fuhrwerk aber sehr frequentist, -6 Schuh; und gc> Schuh (Wiener) die größteBreite der Haupt-Kommerzialstraßen, selbst wenn mangenöthigt ist, die Bankets des schlechten Grundes we«gen breiter als drey Schuh zu machen. Es der«sieht sich, daß unter dieser Breite nicht auch derSommerweg oder zwey Sommerwege verstanden sind.Diese Regel ist aus der Erfahrung entlehnt, und nurwenige Hauptstraßen Teutschlands haben eine solcheBreite.
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