darauf die schwersten Lastwagen ohne sonderlich größereAnstrengung der Pferde als auf der Ebene gezogenwerden können?
§. -y.
Auf jeder Straße, die mehr als drei Zoll auf dieKlafter steigt, müssen die Räder der bergab fahrendenschweren Lastwagen gesperrt werden (an sehr schwerenFuhrwerken geschieht dieß bereits bey drey Zoll Stei«gung) und die Nadschuhe, ohne welche die Sperrunguntersagt ist, reisten dann daS Deckmaterial auf, wiewohldieß bey mit Ketten gesperrten Rädern, worunter keinRadschuh ist, noch mehr geschieht. Es sollte daher je-der Radschuh, um das Ausreisten der Straßendecke soviel als möglich zu verhindern sieben Zoll breit seyn,weil ein schmalerer auch tiefere Einrisse macbt. Beyleichten Fuhrwerken, wenn die Pferde kraftvoll sind, dasGeschirr stark und der Fuhrmann vorsichtig ist, darfdas Rad erst bey sechs und acht Zoll Steigung auf dieKlafter gesperrt werden, wobey jedoch die Pferde im-mer leiden, und welches nicht selten mit Gefahr ver-knüpft ist, weil die Aufhalker zerrersscn können.
§. ro.
Die Schonung des Zugviehes erfordert es daherauch, daß die Bergstraßen dergestalt angelegt werden,daß sie von der Ebene nur allmählig aufwärts steigen,anfänglich mag die Steigung vier, dann drey, zwey, undendlich einen Zoll auf die Klafter betragen. Alsdannlege man die Straße, wo möglich, wieder eine Strecke