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ben, entweder eines oder zweier Seitengraben bedür-fen, um trocken zu seyn, so ist es auch nothwendig,daß das in diesen Gräben gesammelte oder eingeflosseneWasser in die nahen Feldgraben, Bache, Seen undTeiche abstieße, oder in den Boden verseige. Da,wo also weder der Abfluß des Wassers, noch dessenVersetzen wegen Dichtigkeit des Bodens bewerkstelligetwerden kann, muß man am Ende der Seitengrabenoder auf die dem Locale angemessenen EntfernungenGruben oder Wasserfange, worin sich das Grabenwassersammelt, anlegen. Je höher indessen die Straße überdas Terrain liegt, und je tiefer und größer die Sei-tengraben sind, je weniger also das Grabenwasser indie Gründung der Straße eindringen kann, desto klei-ner sind die Wasserfänge zu machen. Hieraus undaus der Nothwendigkeit, den Straßenkörper trocken zuhalten, folgt demnach, daß man auf keine Weise dieEinleitung des Wassers auf Straßen, weder von denBachen, noch von den Feldern, Häusern, Hofstätten,Bergabhangen, Quellen und Wiesen; noch tiefe dasWasser aufnehmende Geleise dulden darf.
H. r6.
Ueber einem wässerigten Thonboden oder über Mö-fern und Morästen werden die Straßen, besonders KieS-Chausscen, oder solche, welche ohne Grundbau sind,niemals vollkommen trocken und gut seyn, wenn nichtunter dem Fahrbette eine Einbettung von Faschinengemacht wird, worauf der eigentliche Straßenkörperzu liegen kommt. Dieses wesentliche Mittel ist aber