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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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88
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geschieht, den Wagnern die Verfertigung andrer AxenLey Strafe von 20 fl. untersagen, weil ein solcheswohlthätiges Gesetz auf keine andere Weise in Erfül.lung gehe» kann. Auch müßte dieses auf die obenbestunmte Größe der Räder angewendet werden, sodaß kein Wagner bey ^ fl. Strafe ein kleineres Radverfertigen dürfte. Gegenwärtig ist die Unbeguemlich«keit, weiche aus den verschiedenen Geleisen für die dieTaierischcn Straßen benutzenden Fuhrleute entsteht, sehrgroß. Denn es tst das Baierische Geleise 7" 2"/,das Saljburgifche das Nürnberger z/z",/"

und das Schweizer Geleise 4^ s" Pariser Maas weit.

In England ist das gesetzmässlge Geleise 2^"Lond. Maas . Von den oben vorgeschlagenen Geleisensollte das Militarfuhrwerk ausgenommen seyn.

§. 5 '-

Zur Erhaltung der Straßen hat man das Hin-tere Geleise an den vierräderigen Frachtwägen wei-ter als das vordere bestimmt. So soll z. D. in Frank-reich vom aS.Junii dieses Jahrs an das Hintere Ge-leise von 4^ Zoll bis 8 7^ Zoll breiter als das vor-dere seyn, je nachdem der Wagen, dessen Räder 4 bis8 Zoll breite Felgen haben, y? bis r;z Zentner ladet.Diese Verordnung wird bey der Ausführung großeSchwierigkeiten finden; denn indem die vorder« Räderin der Straßenoberfläche Einschnitte, folglich Aufwürfemachen, so finden die Hintern siäder an denselben einengrößer« Widerstand, als derjenige ist, den sie in den vonden vorder» Rädern gemachten Einschnitten z» überwin-