selten Statt findet. Sind übrigens diese einmal mitGraS bewachsen, welches, wenn es zu hoch wird, ab-zuschneiden ist, damit es nicht den Ablauf des Wassershemme, so muß man sie nicht von neuem scarpircn.Eine Regel, die an vielen Straßen deswegen nicht be-folgt wird, damit die mit dem Bauführer oder Aus-seher verbundenen Teichgraben-Entrepreneurs für dieleichte Arbeit des Erabenaufraumens viel Geld erhal-ten!! Diejenigen Gräben, welche in einem sandigenoder lockern Boden angelegt werden und viel Wasserabführen, mag man, wo möglich, wie IRZ. 5. 1'al). I.zeigt, pflastern, damit sie dauern, und die Bankets zuWiderlagern dienen. Eine solche Pflasterung muß je-doch auf einer sechs bis zehn Zoll starken Decke vonguter Erde, worüber wieder etwas Grand gcstreuetWird, geschehen, damit sie fest lrege.
§. - - 4 -
Nach gänzlicher Vollendung der Chausseen müssenauf der Straße Konscrvationshaufcn, zehn rechts undzehn links der Straße, aufgeführt werden, um die künf-tigen Geleise auszufüllen. Jeder mag achtzehn bis vierund fünfzig Cubikschuhe, je nachdem die Straßen schmaloder breit sind, enthalten. In Barern habe ich ihreLänge zu 7/, ihre Breite zu und ihre Höhe zubestimmt, so daß sie wegen des Abrollens des Kiesesnach den Seiten, > d Cubikschuh enthalten. Sie die-nen zugleich als Abweiser, welche verhindern, daß dasFuhrwerk die Bankets berühre, und zu Winterszeit indie Graben gleite. Ja sie machen die kostbaren Rade«