figen Einrichtung des Baudepartements und der uuent-geldlichen oder wenigstens der nach einer billigen Taxeeinzurichtenden Beyfuhr des Materials bestehen, nichtversagen. Sollen die öffentlichen Straßen vollkommenunterhalten werden, so muß man die Straßcnbautennicht in Entreprise geben, sondern dieselben in Regiemachen; nicht nur blos an den Straßen beständigeAufseher halten, sondern auch monatlich bezahlte Arbei-ter (Wegemacher). Diese muffen stets die vollkommenausgebesserten, nicht mehr in Reparationszusiande seyen-den Straßen vom Wasser befreien, folglich aus denetwanigen Geleisen dasselbe auslasten; das Materials,nachdem der Schlamm abgezogen und die Straße vomWasser befreit ist, nicht auf einmal hoch aufschüt-ten, sondern nach und nach in die Geleise einwer-fen, ja da, wo einzelne Vertiefungen sind, und dasvorher darauf gebrachte Material dergestalt zermalmtist, daß die Fuhrwerke darin gleich wieder tiefe Geleiseanschneiden können, oder wo die Converitat der Ober-fläche mangelt, — bey feuchter Witterung, wobey essich bald bindet — ausbreiten. Fehlen in Pflaster-straßen einzelne Steine, so haben sie andere einzusetzen.Sie müssen Gebirgsstraßen vom Stein - Gerölle rau-men; an den Durchlässen und kleinen Drücken geringeBeschädigungen ausbessern; die Hohlwege von EisundSchnee befreien, den Hülfsarbcitern vorarbeiten undzeigen, wie und was diese zu machen haben. Es istdaher zuträglich, wenn Maurer , Steinsprenger, Pfla-sterer oder Zimmerleute zu Wegemachcrn genommen wer-den. Ferner sollen dieselben für die Reinigung des
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