Buch 
Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
207
JPEG-Download
 

nicht täglich nachsehen können, Belohnungen, werdenaber auch bestraft, wenn sie nachlässig oder instruktions«widrig arbeiten.

h. »48.

Vorzüglich muß man die Straßen in den Ort-schaften mit Sorgfalt unterhalten, weil dieß von derhäuslichen Ordnung ihrer Bewohner zeigt, und dieOrtsiraßen durch das Vieh und das beständige Fuhr-wesen bald zerstört werden. In dieser Hinsicht undzur Vermeidung des Schlammes und des der Gesund-heit nachlheiligen Staubes muß man sie, wo möglich,pflastern, wenigstens die Gräben, welche, wo Steinemangeln, mit Planken und Balken, vor denen Pfahleeingeschlagen werden, verschalt und auf der Sohle miterstem gedeckt werden mögen. Aus diesen praktischenVorschriften g>cht die Nothwendigkeit hervor, für jedenStaat eine Straßenbaupolizey nicht nur gesetzlich zuverordnen, sondern auch auf ihre Befolgung mit ge-rechter Strenge zu halten. Da eine solche Ver-ordnung und die Vorschriften zur speziellen Behand-lung des Straßenbaues (Dienstes - Instruktionen fürdie dabey angestellten Individuen) wesentlich zu denMitteln gehören, wodurch der Chausseebau mit dergrößtmöglichsten Oekonomie bewerkstelliget werden kann,so werde ich mich in der folgenden zweyten Abtheilungdarüber naher verbreiten.