Zweyte Abtheilung.
Von den Mitteln aller Art/ die zur Anlegung, Unterhaltungund Verbesserung öffentlicher Straßen, Brücken undWasserbauwerke beytragen.
Erster Abschnitt.
Von der Gefchafköbehandlung beym Straßenbauweseil-
§. i.
sofern der Straßenbau mit dem Bau der Dru-cken, mit dem Fluß . und Dammbau in der genauestenVerbindung steht, so kann die Verwaltungsart desselbennicht von dem Brücken . Fluß - und Dammbau getrenntwerden. Ich bin daher genöthigt, die nach meinerErfahrung bestmöglichste Geschäftseinrichtung bey die-sem Zweige der Staatsökonomie so darzustellen, daßdadurch auch für den Wasser - und Brückenbau gesorgtwird.
Alle erfahrnen Geschäftsmänner werden ohneZweifel mit mir darin übereinstimmen, daß der glück-liche Erfolg der verschiedenen Abtheilungen der Staats-wirthschaft wesentlich von einer zweckmässigen Einrich-tung der Ecschaftsbchandlung, den vorgeschrie-benen Dienstes - Instruktionen und ihrer ge-nauen Befolgung abhängt, und daß diese vorzüg-lich