Partie nicht gedeihe. Die Dienstes - Instruktionen sol-len, wie gesagt, in der Ausführung bestehen können,genau nur dasjenige verzeichnen, was ausführbar ist,und dennoch nichts wesentliches für das Eedechcn derSache übersehen. Dieser und noch mehrern ganz ei«genen Absichten ist es vorzüglich zuzuschreiben, daßes bisher bey vielen Abtheilungen der Skaatsökonomiean Dienstes - Instruktionen fehlte, wiewohl dieselbendabey unentbehrlich zu seyn scheinen, wenn der so oftgebrauchte Ausdruck: Verantwortlichkeit nicht einleeres Wort seyn soll. Ich werde hierbey nicht dieNothwendigkeit zu zeigen haben, daß dieser so wich-tigen Abtheilung der Staatswirthschaft auch ein in derWissenschaft des Wasser-, Brücken - und Straßenbaueserfahrner Chef mit dem Ministerio in der nächsten Re-lation stehen müsse, und daß sie ihren; innern Wesen nachnicht collegialisch behandelt werden könne, sondern verweisedeßwegen auf die Vorrede zum zten Bande meinertheoretisch praktischen Wasserbaukunst. Diesen Ent«Wurf der Geschäftsführung des Wasser«, Brücken -und Straßenbauwesens und der aus den dabey obwal-tenden Principien hervorgehenden Dienstes. Instruktionenwerde ich hier in Beziehung auf solche kultivirte Staaten,worin dieselbe von Bedeutung ist, aufstellen. Mit dennöthigen Modifikationen wird derselbe sich auch aufkleinere Lander anwenden lassen. Vielleicht dürftenselten Geschäftsmänner so viele Gelegenheit haben, sichmit den Vorzügen und Mangeln der Geschäftseinrich-tung in verschiedenen Ländern bekannt zu machen, alsich. Oft sah ich, das die wichtigsten Staatsangelegen-
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