Buch 
Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
290
JPEG-Download
 

gezogen werden kann, oder bereits stehet, so hater Sorge zu tragen, daß dieselben gut erhaltenund zweckmässig benutzt werden. Vorzüglich mußderselbe die Anordnung treffen, daß die schädli-chen Nebenarme der Flüsse, welche den Stromzerstreuen, dessen Vermögen, ein tiefes und regu-lares Dett zu bilden, schwächen, und den kaufdes Flusses, zum größten Nachtheil der Uferlande,in Unordnung bringen, mit Faschinenwerken der-gestalt zugeschlossen werden, daß

n) der Strom beym mittlern Stande noch durchdieselben aber mit geringer Geschwindigkeitfliesten kann, um darin Material niederzulegen.

d) Daß Derzäunungen, und

c) Anpflanzungen gemacht werden, um die An-schlämmungen zu befördern und Holz zu ziehen.

7) In solchen Fällen, wo ein geldverrechnendes Amtseinen Sitz weiter von der Straße hat, als das-jenige in dessen Amtsbezirk sich die Straße be-befindet, kann dieses letztere die Auszahlung lei-sien; weswegen die nähern Vorschlage der Direk-tion gemacht werden können.

8) Die Konti, Scheine, und nach den Vorschrifteneinzurichtenden Zahlungsberechnungen sollen inden Fällen nur von den Werk- und Wegcmei-stern unterschrieben seyn, wenn sich der Inspek-tor zu weit vom Dauplatze befindet, und habendie geldverrechnenden Aemter nicht aber die Bau-