II. Die Möglichkeit der Herstellung mittelst der freienKonkurrenz von Privatgesellschaften.
III. Die Unentbehrlichkcit einer Unterstützung vonSeite des Staates und die Vertheilung derselbenzwischen dem Bund und den Kantonen.
IV. Die Größe der Verpflichtung oder Kosten, welchedie Herstellung eines schweizerischen Eisenbahn-netzes von dem Staate verlangen würde.
V. Die Art und Weise der Mitwirkung des Staates.
I.
Die Räthlichkeit oder das Bedürfniß von Eisen-bahnanlagen in der Schweiz .
Die erste Frage, um die es sich handeln kann, be-trifft die Bedeutung der Eisenbahnen. Sind dieselbenfür die Schweiz wüuschenswerth? Sind sie in einemmehr oder weniger hohem Grade Bedürfniß?
Die Beantwortung kann von einem allgemeinen undunbestrittenen Satze ausgehen. Es ist nämlich fast alles,was der Mensch besitzt und genießt, ein Ergebniß derArbeit; die Arbeit aber wird ergiebiger oder der Besitzund Genuß wird reicher, wenn der Aufwand an Zeit,Mühe oder Kosten in irgend einem Zweige der Thätig-keit vermindert wird; denn je schneller und leichter dieProduktion, um so größer und verbreiteter der Gebrauch.Daher ist für die Gesammtheit jede Erfindung und Ent-deckung, jede Veränderung Vortheilhaft, welche die Ge-legenheit eröffnet, nützliche Geschäfte in kürzerer Zeitoder mit geringern Kosten zu verrichten; und dieserVortheil wird um so größer sein, je allgemeiner undbedeutender das Geschäft ist, in welchem die Erlcichte-