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Bericht der vom Schweizerischen Bundesrathe einberufenen Herren Rathsherr Geigy von Basel und Ingenieur Ziegler von Winterthur über die Ausführung eines Schweizerischen Eisenbahnnetzes in finanzieller Beziehung
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128
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eintretenden Falles den eingegangenen Verpflichtungengenügen würde (ksrsit kscs ä äes en^sgemens) daherkömmt es, daß das Verhältniß, welches am meistenVertrauen einflößen würde, zwar kein Hinderniß wird,aber die Entgegnung veranlaßt:Woher wird dieSchweiz die Summen hernehmen, um der Garantie,welche sie verheißt, zu entsprechen?"" Eine ge-nügende Beleuchtung über den Mechanismus und dasSystem der eidgenössischen Finanzen wird viele Schwie-rigkeiten haben- Der Zinsfuß von lU /2 °/o scheintzwar niedrig, allein, wenn das Unternehmen jedeGarantie der Sicherheit gewährt, so wäre derselbe keinHinderniß der Ausführung. Ist Sicherheit gegebenund eine Zahl solider Namen an der Spitze der Unter-zeichner, so wird eine Menge anderer nachfolgen.

Inzwischen nähere Aufschlüsse gewärtigendglauben- wir Folgendes antworten zu können. Daß unterden angegebenen Bedingungen:

1) Schweizerische Eisenbahnaktien auf unserm PlatzeKäufer finden werden;

2) Ein Anleihen, obgleich weniger leicht nichtunmöglich scheint."

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Muß nun der Blick auf jene fernliegende Zeit derErlöschung der Konzession sich hinwenden und auf dieSchätzung einer Bahn und ihres Materiellen mit derRücksicht der bis dann sich ergebenden Verminderung deSGeldwerthes, so gestehe ich offen, daß für jene Zeit derLoskauf von Anleihenspartialen oder Schuldscheinennur allein aus diesem Gesichtspunkte betrachtet den