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die Grenze der von ihnen zu erwartenden Genauigkeitsein mag.
Wie schon bemerkt, sind also zweierlei Kostenberech-nungen gemacht worden, nämlich für zweispurigen undeinspurigen Unterbau.
Zm ersten Fall wurde immer vorausgesetzt, daß nureine einfache Bahn ausgeführt und also nur beim Grund-erwerb und bei den Brücken- und Erdarbciten aus eineDoppelbahn Rücksicht genommen werden sollte.
2m zweiten Falle wurde für alle Theile des Bauesnur auf Anlage einer einzigen Bahn mit den nothwen-digen Ausweichplätzen Rechnung getragen und zwar so,daß wenn bei zweispurigem Unterbau die Kronenbrciteder Erdarbeiten unter der Bekiesung 10"> oder 33' an-genommen war, für einspurigen Unterbau diese Dimen-rjon auf 6"> 50 oder ungefähr 22' reduzirt wurde.
Bei der Berechnungider Anlagekostenshabcn wir die ver-schiedenen Ausgaben unter folgende sechs Rubriken getheilt:
1) Grunderwerb und Vergütungen.
2) Unterbau (Erd- und Kunstarbeiten.)
3) Oberbau (Bekiesung, Schienen, Querhölzer u. s.w.)
4) Stationen, Warthäuser, Einfriedung.
5) Material, bewegliches und unbewegliches.
6) Derwaltungskosten.
Gehen wir nun zu ven einzelnen Rubriken über, sofinden wir zuerst für den Grunderwerb, als allgemeinerAnhaltspunkt einen Durchschnittspreis per Zuchart Land(3600 Q"') je nach den durchzogenen Landestheilcn von1000—3000 ftz. Fr., was mit den Vergütungen fürallfällige Zerstückelung des Landes oder für erschwertenZugang, für den zu einer zweispurigen Bahn nothwendigzu erwerbenden Boden, durchschnittlich 10,000—30,000