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3) Equipagentaren:
für eine Equipage I. Classe.
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V » V lll. „.
4) Viehtranöporttaren:
Es kostet ein ganzer Transportwagcn:
n) für Großvieh.
b) für Kleinvieh.
Die Taren für Einzclbeförderung von Thieren betragen:
für 1 Pferd.
für 1 Stück schweres Rindvieh.
für 1 Stück leichtes „ .
für 1 Schwein.
für 1 Kalb, Schaaf oder Hund.
5) Gütertransporttarcn:
für die I. Classe
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für einen Centncr.
I landabwärtsj landaufwärts
für die bübische
für bic geographische
Wegstunde
Meile
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1 st. 40 kr.
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1 „ 20 „
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— fl. 50 kr.
1 fl. 23, zz kr.
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Außerdem wird eine der Taxe für 1 Wegstunde gleichkommende Gebühr als Vergütung für das 'Auf"und Abladen erhoben.
Für Eilgüter d. h. solche Güter, welche mit den zunächst abgehenden Pcrsonenzügcn befördert werdensollen, sind 50 Proccnt über die gewöhnliche Tare zu bezahlen.
Der Fahrte «plan im Jahre 1850 war folgender:
Von, 1. Januar bis 1. Mai (Winterdienst):
Täglich 3 Pcrsonenfahrten in jeder Richtung zwischen sämmtlichen Stationen. (Von diesen Fahrtenhaben aufwärts zwei Züge und abwärts einer die ganze Bahnstrecke durchlaufen.)
Ferner täglich 5 Fahrten hin und zurück auf der Scitcnbahn zwischen OoS und Baden,
„ ? „ hin und zurück auf der Scitcnbahn zwischen Appcnweicr und Kehl ,
" ^ „ hin und zurück auf der Scitcnbahn von Mannheim nach Friedrichsfeld und
„ 1 Gütcrzug in jeder Richtung.
Vom 1. Mai bis 15. October (Sommerdienst):
Täglich 5 Pcrsoncnfahrtcn hin und zurück auf der Bahnstrecke zwischen Mannheim und Offenburg ,und täglich 4 Persviiciifahrten hin und zurück auf der Bahnstrecke zwischen Offenburg und Efringcn.
(Hieven haben zwei Züge in der Richtung von Mannheim nach Efringcn und drei Zügein der Richtung von Efringcn nach Mannheim die ganze Bahnstrecke durchlaufen.)