Einleitende Bemerkungen.
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lich, wenn viele Gründe dafür sprechen, dem Impulse, wel-chen die Natur einmal gegeben hat, zu folgen.
Wenn aber das Wasser dermaßen aufgehalten wird,daß die angrenzenden Grundstücke aus Mangel eines Ab-flusses versumpfen, und jeder mäßige Regen Ueberschwem-Mung veranlaßt, welche durch Flußkrümmungen hervorge-brachte Nachtheile auf keine andere Weise mit Erfolg ver-hütet werden können; wenn das in der Flußkrümmung be-findliche einwärts tretende, und darum angegriffene Uferdurch keine andere Mittel geschützt werden kann; wenn inden Krümmungen schädliche und gefährliche Stockungen ent-stehen, wenn der Fluß durch viele Krümmungen so lang-sam und trage in seiner Bewegung gemacht wird, daß ersein Material nicht fortzuführen vermag und durch die dar-aus entstehende Erhöhung des Flußbettes die Ueberschwem-mungen häufiger und höher werden; wenn die Flußkrüm-mungen der Schifffahrt höchst nachtheilig werden, so istdie Durchgrabung der nachtheiligen Krümmungen nicht nurzu rechtfertigen, sondern auch als dringend nothwendig an-zusehen.
Die Größe der Krümmung, welche erfordert wird, umeinen Durchstrich zu rechtfertigen, ist an verschiedenen Flüssenverschieden. Freilich sagt Woltmann *), daß, wenn derBogen l^mal größer, als die Sehne gefunden wird, so istdie Krümmung für nachtheilig zu achten. Pechmann **)aber sagt Folgendes: „Die Durchstechung einer Krümmung,welche am Jnnstrom unvermeidlich ist, könnte unter gleichenUmstanden an der minder reißenden Donau entbehrlich seyn,und ein an der Donau nothwendiger Durchstich würde beigleicher Größe und Umfang der Flußkrümmung am langsa-mern Main vielleicht nicht gerechtfertigt werden können."