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Die Versumpfung des Seelandes durch Herrn General Ochsenbein und die Entsumpfung desselben durch Herrn Oberst Lanicca / nachgewiesen durch A. Kocher
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Pros. Hugi von Solothurn feine Untersuchungen und For-schungen begann, war noch etwas mehr als die Hälftedes Castrums vorhanden. Im Castrum selbst war einKornmagazin angelegt, von dem ebenfalls noch die Hälfte,ungefähr, vorhanden, die andere Hälfte aber durch dieAare weggerissen war. Daß die Anlage dieses Kornma-gazins mit der Gründung des Castrums in die alteRömerzeit fallt, kann um so weniger bezweifelt werden, alsdie Römer ihre Kornmagazine gewöhnlich unter der Ober-fläche des Bodens anlegten, so wie dieß in südlichen Län-dern jetzt noch geschieht.

Zur Zeit des kleinsten Wasserstandes fand Hr. Hugiungefähr i/ über demselben liegend, eine Menge schwarzerWeizenkörner, und in größerer Tiefe fanden sich großeMengen derselben, theilweise noch recht wohl erhalten.Ueber den Körnern hinweg und etwa 1'/-, Fuß unter derBodeuoberfläche ließ sich die Decke des Magazins, als einalter, vermoderter Trämbodcn noch recht wohl erkennen.

Dieses Kormnagazin liegt bei dem gegenwärtigen mitt-lern Wafserstande iO/., x, 4 Fuß unter dem Spiegel derAare, so daß es bei unsern Hochwassern hoch überfluthetwird.

Entweder muß man nun annehmen, die Römer habenihr Kornmagazin so angelegt, daß es bei dem gewöhnlichenAarenstande 3'/» s 4 Fuß unter Wasser lag. Dieses darfman aber um so weniger, als sie dieselben sonst überallmit der größten Sorgfalt entwässerten und austrocknetenund gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen suchten.Oder man muß schließen, daß die Gewässer heut um an-nähernd 8 Fuß höher stehen als damals, was^in Verbin-dung mit den bereits angeführten Verhältnissen der Aar-brücke zur unumstößlichen Thatsache wird.

Hält man damit die Ergebnisse der Nachgrabungenauf der Grenchenweite zusammen, wo die alte Römerstraße,