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bereits schon ausgeführten Rheinbiückou zu 14,55 in. über dem Nullpunkte des Ludwighafener Pegels bestimmt, wissen,da sie den höchsten schiffbaren Wasserstnnd zu 0,75 in. annahm; es hat jedoch eine Vergleichung der Pegelstiinde seitdem Jahre 1824, ergehen, dass in Folge der sieh immer mehr und mehr ausbildenden Ilheincorrection der lloehwasser-spiogel des Stromes um p. p. 0,90 m. gegenüber demjenigen vom Jahre 1824, das heute noch bei allen Messungen alsmaasgebend betrachtet wird, sich senkte, und also ein Niedrigerstellen der projcctirten llrticke um mindestens 0,:io 111 .immerhin noch zulässig schien, da auch mit, dem Hochwasser die Mittelwasserspiegel sich entsprechend gesenkt haben,und bei Reduziren der lichten Durchfahrtshöhe um dieses Maas das 1 furchpassiren der boote und Schiffe mit umgelegtenSchornsteinen oder Masten, wozu schon wegen dem Haue der ersten Rheinbrücke (bei (,'öln) die meisten Schiffe schoneingerichtet worden waren, immer noch ohne Gefahr möglich sein konnte.

Der höchste schiffbare 'Wasserstand betrügt bei Mannheim factisch 0 , 10111 . L. Pegel und sonach die von derschon mehrfach genannten Oommission zum Mindesten bedingte lichte Durchfahrtshöhe = 14,25 5,15 = 9,10 111 .

Soweit mm nicht von vornen herein, die zum Schutze der Drücke erforderlichen Uferbauteil in dem Hnuplancbereits aufgenommen waren, verlangte die Central-Gommission der Uheinschifffahrt, dass auf dem diesseitigen Ufer vondem p. ]). m. in den Strom genickten Drückenwiderlager oberhalb ein Anschlussbau von p. p. 250 m. hergestelltwerde, während miterhalb (lomseHton ein kurzer Anschluss unter 45° zum Mindesten zur Ausführung komme; die llinter-füllung dieser Hauten wurde bis zur Höhe von 4,0 111 . Uudw. Pegel beschränkt, dagegen weiter zur Hedingung ge-macht, um ein Eintreiben eines Flosses oder Fahrzeuges in die zunächst an das Widerlager sich anschliessende Eluth-üffnung zu verhindern, o.inen Damm anzulegen, der allmühlig von der Vorlandshöhe bis zur Höhe des höchsten schiff-baren Wasserstandes (5,15) sich erhebt.

Auf dem linken Ufer gestattete dieselbe kürzere Anschlüsse an die bestehenden Ufer, jedoch durften Leinpfadund die Sohlen der dorten zu erbauenden Fluthöffnungen auch nur bis -j- 4,0 111 . Uudw. Pegel angelegt werden.

Der beginn der Dr ückenbaua 1 1 leiten ist, indessen im l aufe des Jahres 1802 nicht mehr eingetreten, sondernhaben verschiedene neu aufgetauchte Projecte, welche eine wesentlich veränderte Hruckenstellung für sich beanspruchten,die Inangriffnahme der Arbeit so sehr verzögert, dass erst unterm 29. Juli 1804 zwischen den Regierungen von Daiernund baden ein Pebereinkommen zum Vollzüge des Staatsvertrags vom 27. Januar 1802 zum Abschluss gedieh.

Allgemeine Beschreibung des zur Ausführung gelangten Briickenprojectes.

Die brücke Uber den Rhein zwischen Mannheim und Ludwigshafen erhielt, wie oben angedeutet, ihre Stellungan den sog.vier Linden, am .Mannheimer Rheindamme, überschreitet in einer Geraden die Mittellinie des Stromes,sowie dessen von den beiden betheiligten Uferstaaten mit, Rücksicht auf den Drückenbau zwischen den beiden Städtenfestgesetzten Normaluferlinien senkrecht, so dass die Doppelbalmachse der Eisenbahnbrüeke vom letzten Dause, an derMundenheimer Strasse, in Ludwigshafen 17,50 m. absteht, und rückwärts verlängert auf die Mitte der Front des west-lichen Schlosspavillons in Mannheim trifft.

Die zu erbauende Rheinbrücke soll dem Eisenbahn- und Strassenverkehr dienen, und ist ausserdem noch zubeiden Seiten mit freitragenden Trottoirs ausgestattet; für jeden Verkehr ist eine besondere, ganz von der anderen un-abhängige brücke, soweit es den Oberbau anbelangt, angeordnet, von denen diejenige für den Eisenbahnverkehr strom-aufwärts, jene für den Strassenverkehr stromabwärts liegt, welche Anordnung durch die respective Lage der beiden Städteund ihrer Verbindungswege bedingt wurde.

Die lichte Weite der Eisenbahnbrücke wurde nach dem allgemeinen vorgeschriebenen Normalprotil für einezweigeleisige bahn zu 7,50 m., diejenige für die Strassenbriicke zu 0,50 m. und jedes der beiden freitragenden Trottoirezu 1 ,so m. bemessen. Die breite der Strassenbriicke muss als weitaus zureichend erachtet, werden, als einestheils diebis daher bestehende Schiffbrücke*) Uber dem Strom unterhalb der neu erbauten Rheinbiücke auch nur (i,0 m. breitebesitzt, und anderntheds überdies der Fussgängerverkehr, der überwiegend werden dürfte, auf die beiden zus. .'1,00 in.breiten Trottoirs vertheilt werden kann. An die eigentliche Rheinbrückc seldiessen sich nun die Verbindungen mit denbestehenden Verkehrswegen in der Art, an, dass die Auffahrten zur Strassenbriicke auf diesseitigem Ufer an der sog.Rheinlust beginnen, und auf dem jenseitigen Ufer beim letzten Hause rechts an der Mundenheimer Strasse an die be-stehende Landstrasse sich wieder ansddiessen; die Verbindungsbahn zur Rheinbrücke geht von dem neu anzulegendenHaltpunkte für den durchgehenden Verkehr bezw. dem prov. Personenbahnhöfe in Verbindung mit dem neuen Rangir-balmhofe, beim sog. Lindenhofe bei Mannheim in einem bogen von :i:i5,75 m. Halbmesser durch den Schlossgarten zurbrücke, umkroisst sodann die Stadt Ludwigshafen , und gelangt in verschiedenen bögen von 275 ;!00 m. Halbmesserin den bestehenden Ludwigshafener balmhof als Kopfstation.

*) Ist iilifO'fülii't.

1 *