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Baden und sinnbildliche Darstellungen des Handels und der Schifffahrt angebracht, wie denn auch die projectirtenKandelaber thcils zur Zierde, tlieils zur Beleuchtung der Brücke dienen sollen.

Der Gesannntaufwand der Brücke einschliesslich der beiden Landfesten beträgt p. p. 1,800,000 H.

Beschreibung der Bauausführung.

Die Bauausführung selbst soll nun in der unten verzeichneten Reihenfolge eingehend besprochen werden, undin folgende Hauptabschnitte zerfallen:

I. Fundirung der Rheinbriieke,

II. Steinbau der Rheinbrücke,

III. Eiserner Oberbau, Bediclung etc. und

IV. als Anhang Leinpfad- und Uferverlegungen.

Unter dein AbschnitteFundirung sollen nun als Einleitung verschiedene Verhältnisse und Arbeiten, dieauch auf die übrigen Bezug haben, als Bauertrag, Aufsicht, Werkplatz, Absteckung u. dgl. angeführt und besprochenwerden.

1. AI» Hfl» ii ill. F mul i riiiig' lief lllirinliriieke.

Art der F u n d i r u n g.

Wie aus dein Querprofile des Rheines an der Brückenbaustelle ersehen werden kann, hegt der Thalweg desStromes auf dein rechten Ufer, und besitzt hierbei die tiefste Stelle der Rheinsohle p. p. 4,5 in. unter dem Nullpunktedes Ludwigshafener legels, wogegen sich die Sohle nach dem linkscitigen Ufer alhnählig verdacht und au der Stelledes zu erbauenden Widerlagers beiläufig mit dem Nullpunkte oder Niederwasserhöhe zusannnentrifft.

Durch langjährige Beobachtungen ist nachgewiesen worden, dass sich das Rheinproiil oberhalb der zwischenMannheim und Ludwigshafen gelegenen Schiffbrücke auf eine grössere Erstreckung aufwärts, nur ganz wenig ändert,und desslmlb Befürchtungen wegen bedeutenden Auskolkungen an dieser Stelle, wenn das Strombett nicht allzusehr ein-geengt würde, ungegründet seien.

Bei Aufstellung des Projectes der Rheinbrücke, die an dieser Stelle errichtet werden sollte, wurde sonachangenommen, dass wegen der iin Kiese in der Tiefe sich vorfindendeii Lettenschichten für Pfeiler, Widerlager und dersich anschliessenden Landfesten eine Pfahlgründung auszuführen sein dürfte, indem die mit Lelnnschichten untermischtenKiesschichten, wie dies angestellte Bohrversuche ergaben, durchaus nicht als eine vollkommen unzusaminenpressbare Unter-lage betrachtet wurden können.

Die einzelnen Pfählen sollten 2,00 m. unter Niederwasser abgesclniitten, und einen Meter stark einbetonirtwerden. Die Pfähle an den einzelnen Objecten der handfesten wurden 0,25 m. abgesclniitten, da liier an den mitSteinen und Kies cingefiillten Mauerfundamenten an ein Blosstellen der einzelnen Pfähle nicht zu denken war.

Die beiden Strompfeilcr erhielten überdies noch eine geschlossene Uimvandlung aus runden 0,30 m. starkentannenon Pfählen, die das Unterkolken vollständig mit dem noch vorgelegten Steinwurfe zu verhindern im Stande sind.Auf dieses Fundament sollte alsdann das Mauerwerk mit Anwendung von Senkkasten (Caissons) aufgesetzt werden.

Vergebung und Behandlung der Ausführung.

Nach den in der Vorbemerkung envähnten Vereinbarungen war die Arbeit der Brückenherstellung auf ge-meinschaftliche Kosten zu betreiben, und wurde vereinbart, dass Baden die Ausführung des Unterbaues, und Baiern,bezw. die Direction der königl. bair. Pfälzischen Eisenbahnen diejenige des eisernen Oberbaues zufallen sollte.

Das Speeielle dieser Vereinbarungen wurde in einem besondern Bauverträge, abgeschlossen zwischen denbeiden betheiligten Bauvcrwaltungen, welcher als Beilage Nro. 1 angeschlossen, geregelt; hiernach fiel Baden ausser derEmulation und des Steinbaues der ganzen Brücke mit Ausnahme der baierischen (linkseitigen) Landfeste auch noch dieHerstellung der beiderseitigen Brückenportale*) zur Ausführung zu, während die Direction der pfälzischen Bahnen ausserdem eiserneu Oberbaue, noch die bair. Landfeste, Bedielungen etc. zur Ausführung zu bringen hatte.

Die Arbeiten selbst, mit Ausnahme der Bedielungen, Geleiseanlagen, Ufer- und Leinpfadverlegungen und Portale,sollten im Grossaccorde ausgeführt und desslmlb gemeinschaftlich zur Concurrenz ausgeschrieben werden. Die oben aus-genommenen Arbeiten, sollten soweit sie die eine oder die andere Verwaltung trill't, unter der Hand zur Vergebunggelungen. Die Kosten der eigentlichen Rheinbrücke sind hälftig zu bestreiten, während diejenigen der Landfesten derspeciellen Rechnung jeder Bauverwaltung anheim fallen sollen.

Nachdem nun von Seiten der badischen Bauverwaltung unter Anleitung des Herrn Oberbaurath Keller

*) Das linkseitige lortnl wurde nach spätem Vereinbarungen von der bair. lauvcnvaltung ausgeführt.