Fünftes HauptstUck.
Physiographie.
§. 122. Erklärung.
Die Physiographie oder Naturbeschreibung eines Wesensoder Dinges ist die Angabe aller seiner naturhistorischen Eigen-schaften in wissenschaftlicher Anordnung durch Ausdrücke, welchedie Terminologie festgestellt hat, um dadurch Vorstellungen vondem Gegenstände auch ohne die unmittelbare Gegenwart dessel-ben zu erzeugen.
Die Charakteristik wählt aus säinmtlichen Eigenschaften eines Natur-productes diejenigen aus, welche als Unterscheidungsmerkmale dienen,durch diese erhalten wir jedoch keine Vorstellung von demselben, welchegeeignet ist, in der Erinnerung behalten und bei blosser Nennung desNamens in derselben wieder lebendig- zu werden. Die Physiographieleistet dieses, wenn sie zweckmässig eingerichtet ist, selbst in der Art,dass sie die Stelle von Begriffen ersetzt, welche sonst nur durch unmit-telbare Anschauung gebildet werden können; sie ist daher das endlicheZiel aller Untersuchungen, welche die Naturgeschichte veranstaltet undmit Erreichung desselben hat sie ihr Geschäft vollendet.
§. 123. Gegenstand der Physiographie.
Der Gegenstand der Physiographie ist für die Mineralogiedie Species, d. i. der Inbegriff aller durch morphologische und op-tische Eigenschaften verschiedener Abänderungen eines Minerales,welche als Glieder von Reihen zu einem zusammenhängendenGanzen, dem niedrigsten einheitlichen Begriffe verbunden sind.
In der Zoologie und Botanik ist der Gegenstand der Physiographiedas Individuum, weil in den organischen Naturreichen die Begrifle vonIndividuen und Species so verbunden sind, dass diese durch ein oder einPaar der ersteren ganz vollständig zur Kenntniss gebracht werden kann,