II.
Von den Beißen, für wollene, seidene,baumwollene und leinene Zeuge, um solchedadurch zur Aufnahme und Befestigungder Farben vorzubereiten, oder welcheauch dazu dienen, die Farbenabzuändern.
II.
Von den Beißen, für wollene, seidene,baumwollene und leinene Zeuge, um solchedadurch zur Aufnahme und Befestigungder Farben vorzubereiten, oder welcheauch dazu dienen, die Farbenabzuändern.