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Erste Abtheilung.
Erzeugung schwarzer Farben aufWolle und wollene Zeuge.
§. 424.
Um schwarze Farben auf Wolle und wolrlenen Zeugen hervorzubringen wendet manvorzüglich zweierlei Verfahren an, entweder mangibc solckcn vorher einen blauew Grund,in der Blauküpe, worauf sie gewaschen oderauch gewalkt werden, oder aber man färbt sieohne blauen Grund. Wenn gleich das ersteVerfahren weil vorzüglicher ist, so erhöht esdoch auch den Prciß, daher bei geringern Waa-ren die zweite Methode häufig angewandt wird.
Schwarze Farben mit blauer Gründung.
§. 225.
Auf hundert Pfund wollenes Tuch oderZeug das schon in der Jndigoküpc blau gefärbtworden, werden 16 Pfund Galläpfel nebst16 Pfund K a in p e ck cn h 0 lz, beide in einenSack gebunden, zwölf Stunden lang in einemKessel mit Flufiwasser ausgekocht. Man theilt