- ,5
B. Zur Zerstückung zäher Körper, dehnbarerMetalle etc.
Dahin gehören:
1) Scheeren,
2 ) Messer und zwar
a. gerade , theils gewöhnliche, theils mehr oder-weniger lange, die auf Schneidebrettern vonhartem Holze an der einen Seite mit einemGewinde befestiget, an der andern aber mit ei-nem Handgriffe versehen auf und niedergehen.
b) Wiegemesser mit halbmondförmig - erhabenerSchneide, und auf jeder Seite mit einem Hand-griffe zum Zerschneiden der Kräuter.
3) Handsaegen.
4) Hobel.
5) Feilen mit Schraubestöcken, festere Hölzer, Hör-ner, Metalle etc. zu zerfeilen.
6 ) Raspeln.
a) Handraspeln mit mehr oder Weniger erhabenenStacheln, oder scharfen Einschnitten;
b) Raspelbänke , d. s. stählerne Stachelwalzen, wiein gewöhnlichen Rappeemühlen, zur gröblichenZertheilung harter Vegetabilien etc.
7) Reibeisen zum Theilen mancher markiger undfaserigter Substanzen: des Obstes, der Wurzeln etc.
8) Dreh