i4 l- Abschnitt, von der Nothwendigkeit
facturcn und Fabriken nicht blühend sind. Wenn einLand volkreich ist, wenn es in einer so glücklichen Him»melsgegend liegt, daß die zur Nokhdurft und Bequem-lichkeit des menschlichen Abuis erforderlichen Dinge indemselben erzeuget werden können; so smd blühendeManufakturen und Fabriken, der innerliche Verbrauchder Waaren und der Handel aus einer Provinz in dieandere zureichend, denen Nnkerthanen genügsame Be-schäfstigung und Nahrung und dem Staate alle Thä-tigkeit und Stärke zu geben, deren er fähig ist. Die-ses ist kein Satz, der blos in der Theorie wahrschein-lich ist. Japan ist ein solches Reich, das ohne aus-wärtige Commercicn voller Einwohner wimmc lk, diealle Nothdurft, Bequemlichkeit und Annehmlichkeitdes Lebens genießen. Denn der sehr eingeschränkteHandel, den die Holländer daselbst zu führen Erlaub-niß haben, ist in Betracht der Größe dieses Reichesvon so weniger Erheblichkeit, daß er kaum eine Erwäh-nung verdient. Sina und Indien würden gleichfallsohne alle auswärtige Commercien blühende Reiche seyukönnen, wenn sie es nicht vor vortheilhafciger erachte-ten, uns Europäern die Ausfuhre ihrer überflüßigenWaaren zu gestatten, und unser gutes Silber davoranzunehmen.
ohne Dianu, Es laßt sich leicht erweisen, daß ein Land, welchesfacturcn u. keine Manufakturen und Fabriken hat, kaum halb sokann^wcnig bevölkert seyn kann, als ein anderer Staat, dce^°ikert mft diesen Gewerben aufejne blühende Art versehen ist.