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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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mit der Versass, u. Beschaff, des Sttaats. Z7

Hungen aufiegen kann; so fehlet es ihm miie an Mit-teln zu Belohnungen. Dieses findet in dem > freyen Re-publiken und eingeschränkten Regierungssorrmen weitmehr Schwierigkeit. Diejenigen, anf meblche es an-kommt, die Schätzungen zu bewilligen und) anzuwen-den, haben nicht allemal den Willen und <di«ie Einsicht,den das Englischt Parlament öfters rühml iclch bezeugethat, nämlich durch Belohnungen und andern!'Aufwandvor die Commereien und Manufakturen reinen Saa.men auszustreuen, der bey guten Maaßregeln gar baldhundertfältige Früchte bringen wird. W-ennn man die-ses erwäger und wenn man dabey voraussttzset, daß dieunumschränkte Gewalt mit Weisheit, Gerechtigkeitund Güte geführet wird, dergestalt, daß e inn jeder Un-terthan seines Eigenthums vollkommen veersichert istund eine vernünftige Freyheit genießet; so isist es so weitgefehlt, daß eine unumschränkte Gewalt ' der Grün-düng und Flohr der Manufakturen und F abbriken ent-gegen seyn solle, daß sie vielmehr in eineem solchenLande viel schleuniger in einen blühenden Zustand ge»setzet werden können.

Allein gleichwie man von einer unu mnschränkten unter derAlleinherrschaft die despotische Regrerungsssform wohl Gewalten-unterscheiden muß; so bin ich weit entfernnt zu lfiau-nenkeMa-ben, daß die ManufactUren und Fabriken »unter AuS- shwebrlichÜbung der despotischen Gewalt eben sowohhl gedeihenkönnen. Dieses Ungeheuer unter den Regüierüngsfor-men hat keine Unterthanen, sondern elendse Sclaven,

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