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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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94 Tlbschn. VM Anlegung und Gründung

Werken, dcrenWaaren nicht allein sehr stark im Landeconsumiret werden; sondern womit auch ein ausge-breitetes auswärtiges Commercium statt finden kann,würden solche Gesellschaften viclweniger anzupreisenseyn. Eine solche Gesellschaft kann ihr Werk niemalszu einer solchen Größe erweitern, daß sie sowohl dasLand versorgen, als auch Waaren zu wichtigen aus-wärtigen Commsrcien liefern kann; und gemeiniglicherstrccken sie selbst ihre Absicht nicht weiter als auf denDebit im Lande. So groß die meßrerwehnke öfter-reichischeCattunfabrike jft und ohngeachket in Hollitschin Ungarn noch eine andere gleichfalls sehr wichtigeCattunfabrike sich befindet; so können sie doch nichtgenngsame Waaren vor die österreichischen teutschenLande liefern. Es muß denen Kaufleuten erlaubetwerden, noch jährlich einige tausend Stücke fremdenCattun einzuführen» Will man von andern Gesell-schaften in eben derselben Art der Manufakturen mehrsolche Werke errichten laßen; so entstehet allemal einsolcher Neid, Haß und Feindschaft unter ihnen, daßsie einander nichts als Hinternisse in Weg zu legensuchen, die beyden gleich schädlich und verderblich sind.Wenigstens würde ich also niemals rathen, die Seiden,Wollen und Leinewandmanufacturen, als deren Waa-ren ein überaus großes Consumo haben, durch solcheGesellschaften anlegen zu laßen.

sWeleMell Bey diesen Arten vonManufatkUren wird demnach

nufactu.' der dritte Weg am dienlichsten seyn, nämlich daß manriers, dir sich dieselben