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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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iv2 IH. Absch. von Anlegung und Gründung

nöthigen und überflüßigen Ausgaben vermeidet; sowird eine solche Summe gar keine Beschwehrlichkcitverursachen.

Wie die Ge, Da nun diese Summe nicht zu Vorshüßcn an dieFabricanten, sondern zu wirklichen Aufwande zum Be-ber Manufacturen und Fabriken zu bestimmen ist ;lvvrfenen so kommt alles darauf an, wie diese Summe klüglichunterstützen, anzuwenden ist, damit der daben vorwalk nde End-

zweck die Mmufacturen und Fabriken anzulegen, zugründen und in Flohr zu bringen, in der That erreichetw rde. Wir haben oben gezeigt, daß man vor allenDingen geschickte Leute und Arbeiter in das Land zie-hen muß. Wenn man den zehnten Theil dieser Sum-me zu Reisekosten vor sie aufwendet; so wird manjährlich ;o geschickte Leute in das Land bekommen kön»nen. Diejenigen Fremden welche die vollkommensteKenntniß von einer gewissen Art der Manufacrurenund Fabriken besitzen und sie dannenhero anzulegin, ein-zurichten und zu dirigiren im Stande sind, werden ambesten an das Land gebunden, wenn man ihnen einejährliche Pension reicht. Diese Pension braucht nur ausz, 4 bis Zoo Rthlrn. zu bestehen nach der Wichtigkeitder Fabriken, und vor zwey Zehentheile der obgcdachtenSumme, oder vor 6oc>o Rthl. wird man dieDirecteursvon iZ bis 2O Fabriken mit Pensionen unterhalten kön-nen. Es ist zugleich rathsam, daß der DirecteurMitintereßente der Gesellschaft sey, die eine Fabrike aufihre Kosten anleget; weil sich dieDirecteurs die Sache

viel