!22 III. Absch. von Anlegung und Gründung
zur Aufnahme der Commercien sehr schlecht, und ichweiß wirklich viele Lander, die nicht allein die Materia-lien zu verschiedenen Waaren haben, sondern die auchwirklich gute und tüchtige Waaren verfertigen, dieaber wegen dieses Mangels nicht in die Commerciengehen. Z. E. in Niedersachsen wird an vielen Orten»ine feine Leinwand verfertiget, die öfters die schlefischeübertrift, ja die einer holländischen nichts nachgiebt,wenn man die Zubereitung ausnimmt. Allein weildergleichen Reglements ermangeln und weil man inder Länge und Breite der Stücke nicht die geringsteGleichförmigkeit beobachtet: so wird sie niemals eineWaare vor die Commercien, sondern sie wird höchstensin Hamburg, Lübeck und Bremen als Hauöleinewandverkaufet. Mit der österreichischen Leinewand hattees ehedem eben diese Beschaffenheit. Allein seitdemman vor ohngefähr z Jahren ein Reglement darüberherausgegeben Hai; so hat sie schon angefangen eineKaufmannswaare zu werden. In den meisten teut-schen Staaten, ohngeachtet man das Ansehen habenwill, die Manufakturen zu gründen, fehlet es noch garsehr an solchen Reglements. Nur in denen preußi-schen Staaten, wo man die wahren Maaßregeln seltenaußer Acht läßt, haben alle Arten von Manufacturendie umständlichsten und vortreflichsten Ordnungen, undman muß dieselben zu Rathe ziehen, wenn man der-gleichen Reglements verfertigen will.
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