der Manufakturen und Fabriken. 149
Folglich muß es ei» unverletzlicher Grundsatz einerweisen Regierung seyn, niemals über eine Art derManufakturen und Fabriken, sie sey auch, welche siewolle, Monopolien oder ausschließende Privilegienzu ertheilen. Der Monopolist, der versichert ist, daßihm kein anderer den Kauf verderben kann, wird seineWaaren niemals wohlfeilen Preißes geben; und nie-mals wird er sie in solcher Menge verfertigen, daß ersich derselben mäßigen Preißes zu entledigen genöchi-get sehe. Er wird die Verfertigung auf den Absah inder Stadt oder in dem fände einschränken, worinnener das Monopolium hat, und man darf bey den Mo-nopolien niemals daran denken, mit solchen Waarenzu einen auswärtigen Handel zu gelangen, der dochden Reichthum des Landes allein befördern kann, alswelches eine der Hauptabsichken eineöStaatS seyn muß.Ehedem hat man diese Wahrheiten wenig eingesehen;und man war fast in ollen Landen sehr fertig Mono,polien zu ertheilen; indem man dieses als die leichtesteArt ansähe, Manufakturen und Fabriken zu Standezu bringen. Allein Heu ke zu Tage ist man fast allent,halben mit den guten Grundsätzen besser bekannt ge-worden; und in Staaten, wo man glaubt, daß diePrivatpersonen dem ohngeachtet kein Unrecht undNachtheil leiden müssen, wenn es darauf ankömmt,die Fehler der vorhergehenden Regierungen zu verbes-sern, siehet man sich genöthiget, solche Privilegien mitgroßen Kosten wieder an sich zu kaufen. Wenigsten»hat man in Dänemark, wo ohngeachtet der unum-schränkten Regierungsform dieallergütigsten und gelin,
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