der ManufactM'en und Fabriken. 159
Ihr Hauptzweck muß allemal auf die Dieection derCvmmercien gerichtet seyn, und zwar die Bilanz indenenselben mit auswärtigen Völkern zu gewinnen.Je nothwendiger derohalben eine fremde Waare imLande ist, desio geringer müssen die darauf gelegtenZelle seyn, dahingegen die entbehrlichen Waaren undunter denenselben diejenigen, wovor viel Geld außerLandes gehet, etwas höher mit Zöllen beleget werdenmüssen, ob sie gleich dem Debit der unfrigen nicht nach«theilig sind. Nach eben diesen Grundsätzen müssen diefremden Materialien, die wir zu unsern Manufactu-ren und Fabriken unumgänglich nöthig haben, mitgar keinen Zöllen beschwehrct werden. Diese Mate-rialien sind vor die allernothwendigstcn fremden Waa-ren zu achten; und die darauf gelegten Abzaben kön-nen nichts als die Verrheurung unserer Manufaktur-und Fabrikenwaaren wirken, welches denen vorhin aus-geführten vernünftigen Grundsätzen gerade zuwider ist.
Wenn unsre Manufactur - und Fabrikenwaarenim Lande aus einer Hand in die andere gehen und Zoll-städte paßiren; so können nach eben diesen Grundsätzenweder Zölle, noch Confumtions und ander.- Abgabendavon genommen werden. Es ist hier kein vernünf-tiger Grund der Abgaben vorhanden, der mit derWohlfarkh des Staats übereinstimmet. Vielmehrwürde dadurch eine Theurung dieser Waaren entstehen,die nzan nach der obigen Ausführung auf alle Art zuPermeiden hat.
6) Die Lan-deswaarendürfen beyihren Trans-port im Lan-ds gar keine«Zollen undAbgaben un-terworfenwerden.
Nächst