Buch 
Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
Entstehung
Seite
205
JPEG-Download
 

bey Anlegung der Manns. u. Fabriken. 205

arten und Gewerbe von selbst entstehen. Ein jedersuchet sich zu ernähren und ein jeder würde mithin klü.geln, eine Nahrungsark zu erwählen und ausfündigzu machen, wodurch er seinen Unterhalt haben könnte.Allein nach unsern heutigen Verfassungen finden sichallenthalben Hindernisse, wenn auch Jemand den Wil.len, den Fleiß und die Geschicklichkeit hat, eine Nährrungsart zu treiben. Da darf dieses Gewerbe nichtaufdem Lande getrieben werden, da muß erst das Bür-gerrecht, das Meisterrecht und wer weis was sonstnoch vor Rechte gewonnen werden. Ja öfters mußdie Frau gleichfalls besondere Rechte haben, z. E. einesBürgers, Meisters, Brauers u. d. Tochter seyn, oderdieses muß mit schwehren Gelde ersehet werden; Hin-dernisse, welche es dem fleißigen und geschickten Manneunmöglich machen ein Gewerbe anzufangen. Vondieser Art zeigen sich eine Menge andere Hindernisse;da kommen wir dem Privilegio und denen Rechten ei-nes andern zunähe, da sollen wir eine Nebenarbeit, diewir mit Vortheil selbst verrichten könnten, durch eine .andere Zunft arbeiten laßen; da giebt es in Anschaf-fung der Materialien, in Verkauf der Waaren tau,senderley Schwierigkeiten, indem bald die Stadt, inund bey welcher wir kaufen oder unsre Waaren durch,führen wollen, den Vorkauf, den Stapel und werweiß was sonst noch vor Rechte auszuüben verlanget,bald aber die Ein. undAusfuhre dieser oder jener Ma-kerialien und Waaren überhaupt verbothen ist. Fasteben so viel Schwierigkeiten ereignen sich in Ansehungder Cameraleinkünfte des Regenten: und kurz die

Hin-