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und in Proceß und Streitigkeiten mit einander zu ge-rathen, abschneiden muß. Wenn die Regierung vcr-meidet Monopolia und besondere Freyheiten und Ge-rechtsame zu ertheilen; so ist schon eine große Ursacheder Streitigkeiten verhütet. Eine andre Gelegenheitzu Häufigen Streitigkeiten ist die Verführung oderAbsxenstigmachung der Arbeiksleuke. Da giebt esbeständig Streitigkeiten, daß der eine Manufacturicrdem andern die Arbeiksleute, die er mit großen Kostenlernen laßen, oder aus andern Landen verschriebenhabe, an sich gezogen und verführet habe. In eini-gen Landen hat man dannenhero das Gesetz gemacht,daß kein Arbeiter eines Manufacturisrö bey einem an-dern in Dienste und Arbeit gehen kann, er habe dennzuvor ein halb Jahr außerhalb Landes wieder gewan-dert oder sich ausgehalten. Allein dieses Gesetz hatverschiedene Bedenklichkeiten. Die Arbeiter sind nichtallemal übcrflüßig vorhanden; und es wird sich öftersereignen, daß ein geschickter Arbeiter, der solchergestaltauszuwandern genöthiaet wird, gar nicht wiederkommt.Vielleicht würde es dannenhero besser seyn, wenn manfestsetzte, daß die Arbiter nur alle vierthcil oder halbeJahre ihren Manufacturicr oder Herrn verändernkönnten, und daß von einer oder der andern Seite einenMonath vorher die Aufkündigung geschehen müßte.Wenn aber ein Fabrikant einen Arbeiter aufseine Ko-sten lernen oder aus andern Landern kommen laßt, ohnedaß ihm hierzu von der Regierung Beytrag geschehen;so muß er mit diesem Arbeiter conkrahiren, wie lange der-selbe in Ansehung dieser Kosten bey ihm arbeiten soll.
O Außer-