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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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210
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2lv IV. Abschnitt. Von denen Hindernissen

Außerdem muß erachtet werden, daß er diese Kostengeschenkt und dadurch seine gesetzliche Freyheit nichteingeschränkt habe. Ueberhaupt sollte bey allen Gesel-len und Arbeitern die Freyheit, die Arbeit nach Belie-ben verlaßen zu können, wodurch die Arbeiter nur trotzigwerden, eingeschränkt und auf ein Viertheil oder halbJahr festgesetzet seyn; so wie solches die Buchdrucker,die Fastbecker und einige andere Handwerker durch dieGewohnheit mit guten Nutzen eingeführet haben.

Zwevte Wir kommen nunmehr auf die ausländischen Hin-

C^si^der^l, bernisse gegen das Aufkommen unserer ManufakturenHindernisse, und Fabriken; und diese werden in viel geringerer An-zahl und viel leichter zu überwinden seyn, als die in-ländischen. Denn ob wir zwar versichert seyn können,daß alle andere Völker, die blühende Manufakturenund Fabriken haben, alles ihr möglichstes thun werden,uns Hindernisse in den Weg zu legen; so ist doch das-jenige, was in ihren Vermögen ist, uns zu schaden,selten von einer besondern Wichtigkeit. Diese Be-mühungen der Völker einander Hindernisse in Weg zulegen, ist keine Sache, weshalb ein Volk Vorwurfverdienet. Em^chchung der Commercien und Ma-nufakturen sind alle Völker Mitbuhler und Nebeneirferer. Ein jedes suchet dem andern den Rang abzu-laufen. Ein jedes brauchet seinen Fleiß und seine na-türlichen Vortheile auf das Beste; und kein Volk kannvon dem andern verlangen, daß es in dieser Bemühungetwas nachlaßen soll. Ein kluges Volk kann ein ein-fältiges