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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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216
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Li6 V. Abschnitt. Von Schaltung

^ ^ ^ ^-K.-S> ^ H.

Fünfter Abschnitt.

Von

Erhaltung der Manufactureu undFabriken, oder von der Vorsorgederen Verfall abzuwenden.

Die Erhol»rmig derMonufacta-rcn ift uvth»wendig undvielleichtsckwekrerals dieGründung.

§HH^enn die Manufacturen weislich angeleget, dauer«hastig gegründet und durch Hebung aller Hin.dernisse blühend gemacht sind; so höret deshalb dieVorsorge einer weisen Regierung vor dieselben nichtauf. So bald man dieselben sich selbst überlaßcn wollte;so würden sie gar bald wieder in ihren Verfall gehen.Es ist demnach eine eben so unaufhörliche Wachsamkeitzu deren Erhaltung nöthig, als wohl überlegte Maaß-regeln zu deren Gründung erfordert werden. Ja mankönnte vielleicht hier eben die Frage auswerfen, die ehedem die Akademie zu Pau in Frankreich in Ansehungdes Vermögens aufgegeben hat, nämlich ob es schwch-rer sty, die Manufakturen und Fabriken im Lande ein-zuführen und zu gründen, als die bereits gegründetenzu erhalten ; und gleichwie gedachte Akademie demje.nigen den Preist zuerkannte, welcher behauptete, daß dieErhaltung des Vermögens schwehrer sey, als die Er-werbung; so würde hier vielleicht die Entscheidungchen also ausfallen müssen.