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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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65
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Von den Ainentiianufacturen. 65

ländifthen guken Leinfaamen ausgesäet hat. Man hatin den braunschweigischen Landen sehr gute Gesetzegegeben, um die Unterthanen gegen die Verkäufer we-gen eines tüchtigen Leinsaainens sicher zu stellen. Ichhabe das deshalb erlassene Edict in die Sammlungmeiner öconomischen Schriften eingerücket; und eswäre zu wünschen, daß man diese Gesetze allenthalbenzum Muster nehmen möchte.

Es wird allemal besser seyn, fremden Leinfaamen Woraufeinzuführen, als zehnmal größere Summen vor aus- ^ Gmesaudischen Flachs außer Landes gehen zu lassen; der s^mensübrigens in den Commercien aus Liefland, Preußen wahr-und Litthauen in genügsamer Menge und in der größten ^ommtFeine zu haben ist. Unterdessen, wenn erst der Flachs-bau in genügsamer Vollkommenheit im Lande getriebenwird: so dürfte es auch nicht einmal nöthig seyn, frem-den Leinfaamen komnien, und davor das Geld außerLandes gehen zu lassen. Wahrscheinlich entstehet dieAusartung des Leinsaamens lediglich daher, daß manden Saamen nicht recht reis werden laßt. Von die-sem halbreifen Saamen wird der Flachs natürlicherWeise etwas kürzer, indem es diesem unvollkommenenSaamen an dem rechten Triebe des Wachsthumsfehlet. Wenn nun von diesem etwas kürzern Flachseabermals der Saame nicht recht reif wird: so mußendlich freylich der Flachs so kurz und schlecht werden,als man denselben in vielen Provinzen aus dem inlän-dischen Saamen stndet. Die Colonie von Manheimernin Magdeburg, die sich insonderheit stark auf den Flachs.

Manufacr, u. Fabrik. II Th. E bau