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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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168
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M II. Weitung, IV. Abschnitt,

terial vor die Seidenmanufacturen liefern kann; ssmuß dennoch die Anlegung und Gründung dieser Ma-nufakturen nicht unterlassen werden. Es ist dem StaateHllemal vortheilhaftiger, das Geld vor die Seide außerLandes gehen zu lassen, als ungleich größere Summenvor die'Seidenwaaren selbst außer Landes zu senden,Denn die Arbeit und Zubereitung an den Seiden,waaren, und der Gewinnst der Fabrikanten und Kauf-leute daran, betragt an den meisten Seidenwaarenyoch einmal, und bey verschiedenen wohl zwey - und drey.mal so viel als der Werth der Seide, Ueberdieß fin-den durch diese Manufakturen viele Menschen ArbeitNnd Nahrung , welches allemal ein wichtiger Punct inAnsehung deö Nahrungöstandeö und der Bevölkerungfst, Es findet aber gar keine Bedenklichkeit, die Seidezu den Manufakturen des Landes anzuschaffen; dasie allenthalben in der Handlung zu haben ist, Unter,dessen wird ein ansehnlicher Staat, welcher die Gele-genheit zur Schifffahrt hat, allemal wohl thun, wenner sich aus Sing, aus Bengala, aus Perfien die Sei-de durch seine eigenen Schiffe aus der ersten Hand zuverschaffen suchet; da. er denn, wenn er italiänischeSeide dazu nimmt, alle Arten von Seidenmanufactu-ren damit wird bestreiken können. Die eigne Schiff-fahrt des Staats wird nicht nur di'e Seide wohlfeilerverschaffen; sondern auch abermals vielen MenschenBeschäftigung und Nahrung an die Hand geben.

Ehe-

Seidenraupenzucht bey uns ausgesetzt, nämlich, daß eben

zu der Zeit, da die Raupen das beste und gesundeste Fut«

N verlangen, gemeiniglich Regen das Laub verdirbt,