Von geblümten SeidenMgmatmfacturen. 187
nehmen dieser Manufakturen nicht fehl schlagen. Alles,was der Staat noch dabey zu thun hat, ist das Ver-bot der Einführe der ausländischen geblümten seidenenZeuge. So wenig ich davor halte, daß dieses Ver.bot der Einführe so häufig gebrauchet werden sollte,als es heute zu Tage in den meisten Staaten geschiehet;so glaube ich doch, daß eS am allerersten gegen diejeni-gen ausländischen Waaren Statt finden muß, die ich indiesem Hauptstück abhandle, Sie dienen alle nur zurUeppigkeit und Pracht; und der allerschadlichsie Geld-ausfiuß ist derjenige, welcher vor Waaren außer Landesgehet, die bloß die Ueppigkeit und Verschwendung un-terhalten, Wir wollen nunmehr die wichtigsten Ma-nufakturen dieses Hauptstückes in der Kürze durchgehen,damit ich zu der Abtheilung der Fabriken noch genüg-samen Raum übrig behalte, die ich am wenigsten gernabkürzen möchte; weil ich dabey viel mehr nützlichenUnterricht zu ertheilen im Staude seyn werde,
Golden Stück, silbern Stück, Drap d' Or, Von DrapDrap d'Argent, sind Zeuge, deren Grund aus Goldoder Silber, die Blumen aber aus Seide gemeiniglich h. Arg§rmnach dem Leben schattirt, bestehen. Dieser gold - undsilberne Grund ist hier das Wesentliche, ohne daß esdabey auf die Art der Webung ankommt, die sehr ver-schieden seyn kann, indem der Grund sowohl aus fei-nen gesponnenen Gold- und Silberfäden, als aus Lahn,oder aus beyden zugleich, bestehen kann. Der Lahnaber erfordert eine andere Webung, als das Fadengold«nd Silber, Eben durch diesen gold- und silbernen Grund
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