Von Goldschl. Drahtzieh. u. dgl. Fabricat. 2zz
Buch zu fünf und zwanzigBlättchen, und jedes Blatt-,chen drey Zoll breit.
Das Silber wird auf eben diese Art geschlagen; Von demund muß gleichfalls dazu das feinste Kapellenstlber ge-nommen werden. Jedoch werden die geschlagenen her.Silberblatrer etwas größer und gemeiniglich vier Zollbreit gemacht, von denen gleichfalls fünf und zwanzigin einem Buche liegen. Hier ist es eben so nothwen-dig nicht, die Goldschlager anzuhalten, sich mit ihrembenvthigten Silber außerhalb Landes zu versehen.
Denn der Werth davon ist in Dergleichung des Gol-des von weniger Betrachtlichkeit. Jedoch sollte ihnendas Einschmelzen der feinen Silbermünzen gleichfallsnicht erlaubt seyn; indem sie sich genugsam versehenkönnen, wenn ihnen der Einkauf des ausgebranntenFadensilbers gestattet wird, welches, wenn sie es miteinem Fluß aus der Halste Salpeter und Pottaschezusammenschmelzen, eben die rechte Feine erhalt, diesie zu ihrer Arbeit nöthig haben. Auf die Mark Sil-ber muß aber ein Loth Salpeter und ein Loth wohl ge-trocknete Pottasche, zart unter einander gerieben, an-gewendet, und dieser Fluß mit dem Fadensilber al-lenthalben vermenget werden.
Unterdessen sind noch andere Gesetze dabey nöthig. Nöthigedie aber gleichfalls in den meisten Landen vernach- ^käßiget werden. Es ist eine allgemeine Regel, Gesetze Größe undüber die Güte und Austichtigkeit der Waaren und GewichtesProducte zu geben, sowohl um den Betrug ,'m Lande ^
ZU blättchE.