Buch 
Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
Entstehung
Seite
264
JPEG-Download
 

464 lM. Abcheil. k. Abschn. u. Hauptst,

verarbeite^ werden dürfte; weil feines Gold wegenseiner großen Geschmeidigkeit zu Gerqkhschaften nichtwohl geschickt ist, sich desto mehr durch den Gebrauchabnutzet, und desto größere Summen der Cirkulationentzogen werden. Eben so muß in Ansehung desSilbers festgesetzet werden, wie viellöthiges verärbei,ket werden soll, Nach unsern alten Reichsgesetzensoll das Probesilber vierZehnlöthig seyn. In Aug,spurg und Hamburg ist das Probesilber dreyzehnlö,rhig, in Sachsen, in den brandenburgischen Pro,vinzen und in den meisten übrigen teutschen Staatenist die Probe zwölstöthig, und darf bey hoher Strafekein geringhaltig Silber verarbeitet werden, sstuvin wenigen Landen ist es den Gold, und Silber,fchmidken erlaubet, zehnlythiges Silber zu verarbeiten.Ich gestehe gerp, daß eS schwer halten würde, zu-reichende Ursachen anzugeben, warum die Gesetze keinanderes als dreizehn - oder zwclflöthiges Silber verar,heilet wissen mosten. Wenn es wahr ist, daß es demgemeinschaftlichen Besten nicht zuträglich ist, daß durchden großen Gebrauch der silbernen Gerathschaften so,viel Silber der Cirkulation entzogen wird, und daßman nur hiennnen nach dem heutigen Zustand derStaaten her menschlichen Eitelkeit und Ueppigkeit et-was nachsehen muß; so ist es unbegreiflich, warumdie Gesetze die Unterthanen nöthigen, den Aufwandauf diese Eitelkeit und das tydtliegende Capital zu ver.größem, Meines Erachkens sollte sich die Sacheganz umgekehrt verhalten. Die Gesetze sollten ver-ordnen, daß fein anderes als zehnlöthig-6 Silbe?

verar.