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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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308
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zo8 m.Abtheil. II.Abschn. m.Hauptst.

den sind: so wohl damit sie ihren Verdienst nichtaußerhalb Landes verzehren, als daß man von ihrerGeschicklichkeit versichert ist, und die Unterthanendurch Fremde nicht in Schaden gestürzet werden.Daher sollen es auch so viel möglich angesessene Leuteseyn, die beym Umgießen der Glocken wegen desdazu erhaltenen Metalles Sicherheit stellen können.Da nun dieses überhaupt eine Profeßion ist, davonsich in einer ganzen Provinz kaum einer ernährenkann; so ist es nicht zu mißbilligen, so wenig ichauch sonst den Monopolien geneigt bin, daß einemeinzigen alle Arbeit in einem Lande, oder in einerHanzen Provinz, überlassen wird, wie solches in Sach-sen und andern Landen Statt findet.

Von dem Ob man gleich fast in allen Büchern findet, daß^Erschie- Speise oder die Proportion und Mischung derder^Glo.^ Metalle, so wohl bey dem Stück- als Glockengießer»cken - und einerley sey; so verhalt sich doch solches keineswegesalso. Diese beyden Fabricaturen haben auch gar zuverschiedene Endzwecke, als daß die Speise bey bey-den einerley seyn könnte. Die Kanonen sollen nichtder Gefahr des Springenö unterworfen seyn; mit-hin muß die Speise nicht zu spröde seyn. DieseSprödigkeit hindert hingegen bey den Glocken nichts,die, ob sie zwar auch zerspringen und Niße bekom-men können, dennoch dieser Gefahr durch das bloßeAnschlagen des Klöpfels viel weniger unterworfen sind.Ueberdieß haben die Glocken den Endzweck, daß sieeinen Klang von sich geben sollen, welchen die Stücke

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