Z2o M. AbtheLl. II.Abfchn. IV.Hauptst.
Theile Zink gegen einen Theil Kupfer oder Mes-sing zusammen gefcßet werden. Aber weiter sollendie Schnelllothe nicht gehen. Denn wenn man drey,vier und mehr Theile Zink gegen einen Theil Kupferoder Meßing nimmt; so verlieret nicht allein dieStelle der Löthung die ähnliche Farbe mit dem Ku-pfer oder Meßing, und wird weißlich, sondern die Lö-thung wird auch nicht genug dauerhaftig. Es kön-nen aber die zartesten Sachen mit einem Schnelllothaus zwey Theilen Zink gegen einen Theil Kupfer oderMeßing gelvthet werden; weil dieses Schnellloth inAnsehung der großen Proportion von Zink unge-mein leichtflüßig, und mithin gar nicht zu befürchtenist, daß die Gerathschaft eher als das Loth schmelzenwird. Das Weichloth bestehet ganz aus Zinn, -oderaus Zinn und Bley nach verschiedenen Verhältnissen.Allein dieses muß den Gelb- und Rothgießern undGürtlern gar nicht zu brauchen erlaubt seyn, sonderndie Klempner bey ihren meßingenen Gerathfchaftendürfen sich nur dessen bedienen; wiewohl, da diesesWeichloth bey den meßingenen Sachen schlechten Halthat; so sollte es auch diesen bey meßingenen Geräth-fchasten nicht erlaubt seyn, weil man nicht siehet, war-rum sie sich nicht des Schnelllothes aus zwey TheilenZink gegen einen Theil Meßing bedienen könnten.Diesen Unterschied der Löthung sollte die Policey nichtganz außer Acht lassen, sondern den Gelb - und Roth-gießern, Gürtlern und dergleichen in ihren Jimungs-artikeln oder sonst in Reglements darüber Vorschriftengeben; weil die Dauerhaftigkeit der Geräkhschaften,
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