Z24 III. Abtheil. Il-Abschn. iV.Hauptst.
der in vielen Landen auf das schärfste verboten ist;zumal, da es gemeiniglich mit schädlichen Dingengeschiehet *).
Von nö- Da also verschiedener Betrug bey VerfertigungthlgcrSrd^ Stecknadeln vorgehen kann; so kaun das Manu-Gesetzen sactur- und Fabrikcndepartement sich nicht aller Aus-bey dieser merksamkeit auf diese Fabrioatur entschlagen. Dieje-uigen , die wirklich versilbert sind, welche freylich amzuverlaßigstcn nichts schaden, müssen durch besondereZeichen auf dem Papier, von andern bloß weißge-machten unterschieden werden. Ucberhaupt aber mußauf jedem Bogen Stecknadeln, auf welchem sich ge-meiniglich fünfhundert oder tausend Nadeln einge^steckt befinden, aus der umgekehrten Seite das Zei-chen des Fabrikanteil und dessen Namen, entwederroth oder schwarz, deutlich zu sehen seyn; und eSmuß als ein offenbarer Betrug hart bestrafet werden,wenn jemand eines andern Zeichen und Namen aufseine Briefe drucken laßt. Ein Nadelsabrikant aber,der versilberte oder andere gute Nadeln macht, thutwohl, zu Beförderung seines Debiks, in das Papierselbst, schon in der Papiermühle, sein Zeichen undWappen machen zu lassen, damit er seine Waare umso mehr von andern unterscheide. Dieses gehet desto
leichter
*) Eine kurze Nachricht von Verzinnung der Nadeln undüberhaupt von der Nadelmacherey findet man in meinerAnleitung zur Technologie im zisten Abschnitte.Daß Zinnasche zur Verzinnung gebraucht werde, habe ichnirgend gefunden.