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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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259
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Vom Falben. 259

Grunde will ich die Art, mit Ruße zu färben,hier beschreiben, ob sie wohl nur beym Schlecht«färben erlaubt ist, weil sie nicht so feste, als dieandern halt, und die Wolle harte macht, denZeugen aber einen unangenehmen Geruch giebt.

Ordentlich thut man den Ruß zu einerleyZeit mit dem Wasser in den Kessel, und lässetalles zusammen wohl kochen. Nachgehendes brin-get man den Zeug hinein, den man langer oderkürzer in der siedenden Feuchtigkeit läßt- nach.dem die Schattirung ist, welche verlangt wird,worauf man ihn heraus nimmt, lüftet, und dirZeuge, welche Heller werden sollen , hinein bringt,alsdenn wohl auewäscht, und nachgehende trock-nen läßt. Noch besser aber ist es, wenn manden Ruß zwo Stunden lang kochen, alsdennsich setzen laßt, und die Brühe in einen andernKessel gießet, ohne den Ruß darunter zu men«gen. In diese Brühe werden nachgehende dieWolle und Zeuge gebracht, da sie nicht so harreausgetrocknet werden, als wenn der Ruß selbstdazu kömmt, aber die Farbe wird davon nichtfester, und es ist am besten, zu theuren Zeugensich dieser Materie nie zu bedienen, dcstowchr,da sich alle ihre Schattirungen durch die vorher-gehenden Materien erhalten lassen, welche besserund fester sind, und die Wolle gelinde machen»Die Schlechrfärber brauchen die Nußschalen unddie Wurzel sehr oft zu ihren falben Farben : daalso der Gebrauch dieser beyden Dinge demSchlechtfärber und Schönfärber gemein ist, soist solches desto besser; aber an einigen Orten sindR 2 sie